Schulpsychologen

Psychologen, die vom Stadtschulrat angestellt wurden und für Eltern kostenfrei SchülerInnen auf Lernschwäche, IQ, Teilleistungsschwäche etc. testen; das Gutachten wird der Schule zur Verfügung gestellt und liegt im Schulakt (Schülerstammblatt) Ihres Kindes auf; der Schulpsychologe unterliegt gegenüber der Schule keiner Verschwiegenheitspflicht;

Pädagogisches Gutachten

Zertifizierte Lerntrainer, Lerncoaches oder Legasthenietrainer können nach eingehen Tests ein pädagogisches Gutachten erstellen, das Sie in der Schule Ihres Kindes vorlegen. Aufgrund des Gutachtens kann der sogenannte „Legasthenie-Erlass“ zum Tragen kommen. Das bedeutet, dass die Aufgabenstellungen und Beurteilungen auf das Kind so abgestimmt werden sollen, dass eine faire Leistungsbeurteilung möglich ist. Dieses Gutachten muss nicht von einem Psychologen oder Schulpsychologen erstellt werden.

Pädagogisches Gutachten

Im pädagogischen Gutachten werden die beobachteten Symptome, Lebens- und Lernbedingungen, die Ergebnisse der Wahrnehmungstestung und die Diagnose auf Legastenie / Diskalkulie / LRS mit Hinweis auf die betroffenen Wahrnehmungsbereiche, sowie eine Therapieempfehlung beschrieben.

Dieses Gutachten kann gemeinsam mit einer Trainingsbestätigung in der Schule vorgelegt werden, um eine Beschulung und Beurteilung gemäß der Legasthenierichtlinie des Stadtschurates für Wien zu erreichen.